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Online Schuldnerberatung Privatinsolvenz beantragen

Im Schnitt vergehen von der Buchung des Starterpakets bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung 3 Jahre und ca. 3 Monate.

Das gesamte Verfahren besteht aus drei Phasen.

  1. Das Vorverfahren (der für Verbraucher gem. § 305 InsO gesetzlich notwendige Einigungsversuch), das durch eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt durchgeführt werden kann dauert zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, bei großer Komplexität oder sehr geringer Leistungsfähigkeit in Ausnahmefällen länger. Das macht unser Anwalt für Sie!
  2. Danach kann der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Im Regelfall ca. zwei Wochen später wird das Insolvenzverfahren eröffnet, das im Idealfall ein Jahr andauert. Dafür bekommen Sie alles von uns, den Rest macht das Gericht!
  3. Es schließt sich das Restschuldbefreiungsverfahren, die sogenannte Wohlverhaltensphase an, die dann ca. zwei Jahre dauert. Sie erhalten danach die Restschuldbefreiung. Regelmäßig sind dann alle Schulden erlassen.

Sollte das Insolvenzverfahren länger dauern, verkürzt sich entsprechend die Wohlverhaltensphase. Die Gesamtdauer von Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung beträgt regelmäßig drei Jahre.

Je nach Komplexität Ihrer Situation und der Wahl des Entschuldungs-Paketes sind unsere Kunden daher nach guten drei Jahren schuldenfrei.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Privatinsolvenz.online, den Kosten für den Rechtsanwalt und das Insolvenzgericht und für den Insolvenzverwalter und Treuhänder der später Ihre Wohlverhaltensphase begleitet.

Alle außergerichtlichen Kosten sind bei uns transparent aus den Entschuldungspaketen zu entnehmen. Wir führen dafür z. B. den vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch, bezahlen Ihren Anwalt und erstellen Ihren Insolvenzantrag, es kommen keine weiteren versteckten Kosten hinzu.

Auf die weiteren Kosten für das Gericht, Insolvenzverwalter und den Treuhänder haben wir keinen Einfluß, diese Kosten richten sich bei allen Insolvenzverfahren in Deutschland nach gesetzlichen Vorschriften. Allerdings erstellt unser Anwalt für Sie den gerichtlichen Kosten-Stundungsantrag, so dass der Staat diese Kosten vorschießend übernimmt. Und auch für diesen Antrag nehmen wir keine weitere versteckte Gebühr.

Nur wenn der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren weniger Geld eingenommen hat als er selbst und das Gericht gekostet haben, nur dann wird die Gerichtskostenkasse Sie nach dem Insolvenzverfahren wie in einem regulären Prozesskostenhilfe-Verfahren um weitere Nachweise der Zahlungsfähigkeit bitten und diese Kosten in Raten einfordern, oder entsprechend weiter stunden und nach vier Jahren erlassen. Oft sind die Kosten von uns die einzigen Kosten, die auf Sie zukommen.

Die Kosten für Privatinsolvenz.online richten sich nach der Anzahl der Gläubiger und können in Raten gezahlt werden. Sie sind hier zu entnehmen:

[Zu den Preisen]

Mit einer Privatinsolvenz kann eine natürliche Person nach einer Zeit von 3 Jahren von ihren Schulden befreit werden – man erreicht damit die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Schulden werden nach der Privatinsolvenz gelöscht obwohl die Person diese nicht zurückbezahlt hat. Es spielt dabei keine Rolle wie hoch die Schulden waren oder wie viele Gläubiger es gab. Diese Schuldenfreiheit ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft welche eingehalten werden müssen. Dafür ist der Schuldner im Verlauf des Verfahrens vor Vollstreckung seiner Gläubiger geschützt. Es droht also kein unangenehmer Besuch vom Gerichtsvollzieher oder eine Konto- oder Gehaltspfändung mehr. Ziel ist die Befreiung von allen Schulden und ein sofortiger Pfändungsschutz.




Eine Privatinsolvenz lohnt sich vor allem dann, wenn Sie mit dem regelmäßigem Einkommen Ihre offenen Forderungen in den nächsten Jahren nicht werden begleichen können und zugleich keine besonderen Werte (Eigentumswohnung o.Ä.) haben. Die Art des Zustandekommens der Schulden spielt dabei keine Rolle, auch z.B. von Steuerschulden werden Sie befreit. Nur Schulden aus Straftaten und ähnliche Verbindlichkeiten werden nicht erlassen.

Auch für Bezieher staatl. Transferleistungen (z.B. Hartz IV) ist eine Privatinsolvenz sinnvoll. Man ist schuldenfrei und es eröffnen sich Chancen für einen Neuanfang ohne zukünftige Pfändungen beim zukünftigen Arbeitgeber oder Rententräger. 

Nach Eröffnung der Privatinsolvenz gibt es keine Pfändungen mehr und keine Gerichtsvollzieher-Drohungen und -Besuche . Es läuft dann alles nur noch über den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, niemand darf Sie mehr belästigen oder versuchen Geld einzutreiben.

Negative Schufaeinträge und alle Eintrgungen in Schuldnerregistern werden 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung ohne weiteres gelöscht. Die Privatinsolvenz ist eine echte zweite Chance!

Die Restschuldbefreiung für alle Schulden erhalten Sie von Ihrem Insolvenzgericht in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens. Voraussetzung dafür ist in der Regel die Durchführung eines in § 305 InsO gesetzlich normierten Vorverfahrens und die Einreichung diverser Anträge beim Insolvenzgericht. Das Verfahren führt unser Anwalt durch, die Anträge erhalten Sie vom Anwalt von Privatinsolvenz.online.




Bei Privatinsolvenz.online erhalten Sie alles was Sie auch von einer Anwaltskanzlei oder Schuldnerberatung in dieser Sache erwarten können, hochprofessionell und – online. Sie erhalten eine Online-Akte und können darin Dokumente hoch oder runterladen, den Insolvenzantrag ergänzen und mit dem Anwaltsbüro kommunizieren. Zusätzlich zur Online-Akte erhalten Sie während des Verfahrens immer auch ein persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt!

Sie bekommen stets einen aktuellen Bearbeitungsstatus. Nach Analyse vieler Kritiken über Schuldnerberatungen und Rechtsanwaltskanzleien in diesem Segment behaupten wir sogar, dass Sie woanders oft gerade keine Auskunft über den Bearbeitungsstand bekommen, es gibt Schuldnerberatungen bei denen man augenscheinlich bis zur Bezahlung einer nicht verständlichen Summe nur hingehalten wird und nie mit einem Anwalt gesprochen hat. Das alles ist hier anders! Wir sind professionell, kostentransparent und bis auf das Anwaltsgespräch online.

Diese Bescheinigung erhalten Sie von unserem Rechtsanwalt nachdem der gesetzliche außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt wurde und auch das persönliche Gespräch mit dem Anwalt stattgefunden hat. Wie lange dieses Verfahren dauert hängt im wesentlichen von Ihrer Zuarbeit und der Wahl des Buchungspaketes ab. Können Sie uns alle Gläubiger und Forderungen sofort benennen, dann könnten Sie die Bescheinigung in weniger als zwei Monaten erhalten.

Den Insolvenzantrag erhalten Sie von unserem Rechtsanwalt, nachdem der außergerichtliche Versuch eines Gläubigervergleichs abgeschlossen ist, die persönliche anwaltliche Beratung stattgefunden hat und alle weiteren notwendigen Daten bei Privatinsolvenz.online hinterlegt wurden.

Die Minimaldauer hängt von Ihrer Mitwirkung und der Laufzeit des Buchungspaketes ab. Diese beträgt mindestens 6 Wochen.

Ja das geht. Es besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, dass Sie für sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht auf der Rechtsantragstelle Beratungshilfe für den “Einigungsversuch gem. § 305 InsO” beantragen. Wenn Sie den Beratungshilfeschein für den “Einigungsversuch gem. § 305 InsO” vom Amtsgericht erhalten und uns diesen nach Buchung des Starterpakets einsenden, dann führen wir den ganzen Prozess durch, wir erstellen ohne weitere Kosten auch alle gerichtlichen Anträge. Die gesetzliche Eigenbeteiligung die für den Beratungshilfeschein von Ihnen zu leisten ist müssen Sie nicht bezahlen. Wir bezahlen die Gebühr in Höhe von 15 EUR an unseren Rechtsanwalt.

Ihre Daten werden für die Vorbereitung und Bearbeitung Ihres Verfahrens benötigt. Sie werden soweit notwendig an den Rechtsanwalt weitergegeben, der Personendaten und Daten zur Einkommenssituation soweit notwendig mit den Gläubigern austauscht. Die Weitergabe an Dritte Unbeteiligte schließen wir selbstverständlich aus. Unser Anwalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht und wird keinerlei Daten weitergeben, die für das Mandat nicht weiterzugeben sind – wir unterwerfen uns dieser Schweigepflicht ebenso.

Online Schuldnerberatung Privatinsolvenz online beantragen

Starten Sie noch heute Ihre Privatinsolvenz online von zuhause aus.

Nutzen Sie Ihre Chance auf ein neues schuldenfreies Leben! Buchen Sie unser Startpaket und laden Sie Ihre Forderungen ganz bequem online hoch. Lassen Sie ihre Situation von der Online Schuldnerberatung Privatinsolvenz.online umfassend analysieren. Entschuldung war noch nie so einfach! Lernen Sie uns kennen – in nur 3 Jahren könnten Sie schuldenfrei sein.